Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen:
Die 7-Tage‐Inzidenz in der Stadt Kassel hat den Schwellenwert von 100 überschritten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Kassel für das Stadtgebiet Maßnahmen entsprechend der Coronavirus‐Schutzverordnung des Landes Hessen getroffen.
Wesentlicher Bestandteil ist die Ausweitung der 3G‐Regel auf die Außenbereiche.
Als Veranstalter sind wir verpflichtet eine Einlasskontrolle zwecks Einhaltung dieser Schutzverordnung durchzuführen. Zutritt nur für nachweislich geimpfte, genesene und getestete Personen. Die 3G‐Regel gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.
Es gilt das Hygiene‐ und Abstandskonzept.
Im gesamten Stadtgebiet besteht seit Samstag, 21. August 2021 eine generelle Tragepflicht medizinischer Masken in öffentlichen Außenbereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
25.09.2021
Boxerklub Kassel, Giesenallee 10-12, 34134 Kassel