Die Vergabebestimmungen für die Club-Championtitel finden Sie hier.
Die Titelanträge werden nach Eingang der Gebühr bearbeitet. Bitte überweisen Sie an:
Broholmer Deutschland e.V.
Volksbank Oberberg eG
IBAN: DE19 3846 2135 7109 8350 18
BIC: GENODED1WIL.
Bitte bei jeder Überweisung folgenden Verwendungszweck angeben, damit wir die Zahlung Ihrem Antrag schneller zuordnen können: Championart, z.B. Deutscher Champion / Hundename
Auszug Ausstellungsordnung Broholmer Deutschland e.V.
Vergabebestimmungen des Titels “Deutscher Champion Broholmer Deutschland e.V.“
1.Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion-Klasse möglich –getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Eine Vergabe der höchstmöglichen Formwertnote „Vorzüglich“ und der Platzierung des entsprechenden Hundes auf Platz 1 der jeweiligen Klasse ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Vergabe des entsprechenden Titels bzw. Anwartschaften möglich. Sollte der Zuchtrichter keinen Titel bzw. keine Titelanwartschaft vergeben, muss dies vom Zuchtrichter ausdrücklich im Richterbericht erwähnt werden. Die Anwartschaft (CAC) kann nur analog zum CACIB vergeben werden! Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Rassehunde-Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion Broholmer Deutschland e.V.“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
2. Der Titel „Deutscher Champion Broholmer Deutschland e.V.“ wird an Rassehunde verliehen,
wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion Broholmer Deutschland e.V.“ vorgeschlagen wurden. Davon müssen mindestens vier Anwartschaftenauf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen des VDH errungen worden sein, unabhängig ob Broholmer Deutschland e.V. eine Sonderschau angegliedert hat; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Rassehunde-Ausstellung, auf der VDH- Europasieger-Rassehunde-Ausstellung und der German Winner zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Rassehunde- Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (Broholmer Deutschland e.V.)“ war. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten liegen.
Der Titel „Deutscher Champion (Broholmer Deutschland e.V.)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (Broholmer Deutschland e.V.)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland.
Vergabebestimmungen des Titels “Deutscher Jugend-Champion Broholmer Deutschland e.V.“
1.Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit derhöchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Eine Vergabe der höchstmöglichen Formwertnote „Vorzüglich“ und der Platzierung des entsprechenden Hundes auf Platz 1 der jeweiligen Klasse ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Vergabe des entsprechenden Titels bzw. Anwartschaften möglich. Sollte der Zuchtrichter keinen Titel bzw. keine Titelanwartschaft vergeben, muss dies vom Zuchtrichter ausdrücklich im Richterbericht erwähnt werden. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Rassehundeausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (Broholmer Deutschland e.V.)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
2. Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Broholmer Deutschland e.V.)“ wird an Rassehunde
verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften (JCAC) – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Broholmer Deutschland e.V.)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (Broholmer Deutschland e.V.) kann nur einmal an einen Hund vergeben werden.
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Veteranen-Champion Broholmer Deutschland e.V.“
1.Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-
Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Eine Vergabe der höchstmöglichen Formwertnote „Vorzüglich“ und der Platzierung des entsprechenden Hundes auf Platz 1 der jeweiligen Klasse ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Vergabe des entsprechenden Titels bzw. Anwartschaften möglich. Sollte der Zuchtrichter keinen Titel bzw. keine Titelanwartschaft vergeben, muss dies vom Zuchtrichter ausdrücklich im Richterbericht erwähnt werden. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen- Champion Broholmer Deutschland e.V.“ war. Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion Broholmer Deutschland e.V.“ kann nur einmal an einen Hund vergeben werden.
2. Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion Broholmer Deutschland e.V.“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.