Broholmer Deutschland e.V.
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Zuchtzulassungsordnung

 

Zwinger "aus Folkvangar"

 

Deutschland hat endlich eine Zuchtstätte für Broholmer. Der Zwinger "aus Folkvangar" ist international geschützt und VDH/FCI anerkannt.

 

 

Alle Ergebnisse werden bei den Verpaarungsempfehlungen des Zuchtausschusses der Broholmerselskabets berücksichtigt!

Einfuhr von Hunden nach Deutschland:

Bei Reisen muss grundsätzlich der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt werden aus dem hervorgeht, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung - gegebenenfalls eine Auffreischsimpfung- verfügt. Die EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) bewilligen die Einreise von Heimtieren, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind nur, wenn ein entsprechender EU Ausweis mitgeführt wird, das Tier gemäß Verordnung 998/2003 gechippt bzw. tätowiert ist und seit seiner Geburt nur an einem Ort gelebt hat, an dem es nicht mit dem Tollwutvirus in Kontakt gekommen ist.