Broholmer Deutschland e.V.
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Zwinger "aus Folkvangar"

Deutschland hat endlich eine Zuchtstätte für Broholmer. Der Zwinger "aus Folkvangar" ist international geschützt und VDH/FCI anerkannt.

Rund um die geregelte Zucht von reinrassigen Hunden gibt es Bestimmungen, die der Rasse und den Tieren dienen sollen. Für die Broholmer gelten dabei nicht nur die Voraussetzungen des VDH, sondern auch die Grundsätze des zuchtbuchführenden Vereins in Dänemark.

Hier in Deutschland gelten für die Broholmer folgende Anforderungen bevor die Hunde zur Zucht zugelassen werden.

Jedes Zuchttier benötigt FCI gültige Papiere. Es ist unerlässlich mit ca. 18 Monaten eine Röntgenuntersuchung der Hüften und der Ellbogen machen zu lassen. Die Ergebnisse werden durch einen Gutachter des VDH bewertet und in der Ahnentafel eingetragen. Jeder Hund muss mind. ein Ausstellungsergebnis einer internationalen, nationalen Hundeausstellung oder Spezialschau des VDH vorweisen. Dazu muss der Hund mind.18 Monate alt sein und das Ergebnis muss mind. "sehr gut" sein. Dann kann man den Hund zur Zuchtzulassungsprüfung (Körung) anmelden. Diese Prüfung wird von einem anerkannten VDH Richter durchgeführt. Bei Unklarheiten oder Problemen sind wir gerne behilflich, bitte nehmen Sie dann Kontakt zu uns auf.

Für die Broholmer gelten zusätzlich noch die Bestimmungen der Zuchtordnung des dänischen Broholmerselskabet. Denn nur im dortigen Zuchtausschuss werden die Verpaarungen koordiniert. Das ist notwendig, weil der Gen-Pool der Brohomer immer noch sehr klein ist.

Die Zuchtordnung hat folgende Voraussetzungen für die Zucht festgelegt.

Jeder Hund muss zur Röntgenuntersuchung der Hüfte und Ellbogen. (Das Ergebnis des Gutachters des VDH wird anerkannt.) Alle Broholmer müssen sich einem Mentaltest (Wesenstest) unterziehen. Dieser Test findet bisher noch in Dänemark statt. Eine Exterieurprüfung (Körung) durch einen erfahrenen dänischen Richter für Broholmer wird durchgeführt.

Alle Ergebnisse werden bei den Verpaarungsempfehlungen des Zuchtausschusses der Broholmerselskabets berücksichtigt!

Einfuhr von Hunden nach Deutschland:

Bei Reisen muss grundsätzlich der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt werden aus dem hervorgeht, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung - gegebenenfalls eine Auffreischsimpfung- verfügt. Die EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) bewilligen die Einreise von Heimtieren, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind nur, wenn ein entsprechender EU Ausweis mitgeführt wird, das Tier gemäß Verordnung 998/2003 gechippt bzw. tätowiert ist und seit seiner Geburt nur an einem Ort gelebt hat, an dem es nicht mit dem Tollwutvirus in Kontakt gekommen ist.